Da hat doch tatsächlich eine ländliche Pfarrgemeinde dem Bistum (weder Pfarrgemeinde noch Bistum werden namentlich genannt) ein Schnippchen geschlagen.
Die Pfarrgemeinde “X” sollte, wie es heute üblich scheint, mit anderen Pfarrgemeinden zu einer sogenannten “GdG” mit einem Pfarrer zusammengelegt werden. In der Gemeinde wie beim Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat herrschten Empörung. Immer wieder wurde mit Mittelkürzung und anderen Maßnahmen gedroht bis dahin, dass die Gemeinde “X” keine Pfarrer mehr bekäme.
Bekanntlich macht ja Einigkeit stark, so auch in diesem Fall.
Man war sich einig, dass man eine solche “GdG” nicht wolle. Nach einigen Versammlungen und Gesprächen teilte man dem Bistum seitens des Kirchenvorstandes mit, dass die Parrgemeinde auf Mittel des Bistums nicht angewiesen sei. Man wolle nach wie vor selbstständig bleiben und würde sich keinesfalls in eine solche “GdG” eingliedern lassen, auch wenn das Bistum keinen Pfarrer mehr entsenden würde.
Hintergund ist, dass alle ortansässigen Geschäftsleute wie auch sonstige Gemeindeglieder sich bereit erklärten, auch langfristig zur Mittelbereitstellung beizutragen. So wurden als erstes Kirche und Pfarrhaus renoviert. Viele ehrenamtliche Mitarbeiter bekundeten ihr Mittun. Der Vorsitzende des Kirchenvorstandes war nun nicht mehr ein Pfarrer, sondern ein Rechtsanwalt.
Man schaltete eine Anzeige in einem anderen Bistum, wo die Gemeinde Pfarrern die in Ruhestand getreten waren die Möglichkeit geboten wurde, in der Gemeinde ansässig zu werden und das zum Nulltarif. Spontan meldeten sich zwei Priester, die dieses Angebot annahmen So ist die Gemeinde bestens versorgt und hat keine Sorgen mehr!
Geht doch!




